Der Anmeldeprozess am Jules Verne Campus ist abhängig von Bildungseinrichtung und Alters- bzw. Jahrgangsstufe und erfolgt in drei Schritten:
Besuch der Informationsabende
1Bei unseren Informationsabenden Kindergarten, Grundschule oder Gymnasium erhalten Sie einen umfassenden Überblick über unser Angebot. Der Besuch des Informationsabends, vor Ort oder online, im Jahr vor dem Eintritt ist vor einer Teilnahme an einer Hospitation bzw. am Admission Day verpflichtend. Sie können Ihr Kind jedoch jederzeit anmelden, auch bevor Sie den für Sie relevanten Informationsabend besuchen. Die Anmeldung für unsere Informationsabende ist hier möglich. Aufgrund von Bauarbeiten können wir in diesem Schuljahr keine Lernhausführungen anbieten. Um uns kennenzulernen, sehen Sie unsere Präsentation der Lernhaus-Tour an, die unseren wunderschönen Campus zeigt.
Anmeldung
Kindergarten
Eltern, die an einem Kindergartenplatz interessiert sind, bitten wir, sich online über unseren unverbindlichen Anmeldeantrag hier anzumelden.
Wir kommen dann mit einem Terminvorschlag auf Sie zu und laden Sie und Ihr Kind zu einem Kennenlernen, Haustour und einer Hospitation in unserem Kindergarten ein.
Für Kinder, welche in die Jules Verne Vorschule eintreten, erfolgt das Kennenlernen im Rahmen unseres «offenen Perlennachmittags». Die Kinder erforschen dabei spielend in einer kleinen Gruppe von ca. 10 bis 12 Kindern zusammen mit unseren bilingualen Pädagogen unsere Räumlichkeiten und stellen sich altersgerechten Aufgaben. Dies ermöglicht uns eine Einschätzung, ob ein Eintritt in die Jules Verne Vorschule sinnvoll ist. Der offene Perlennachmittag findet an einem Nachmittag zwischen November und März vor dem Jahr des gewünschten Eintritts statt und dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden. Währenddessen erhalten Sie als Eltern detaillierte Informationen zu unserem besonderen Vorschulkonzept und die Gelegenheit für Fragen sowie einen Austausch mit dem KiGa-Leitungsteam.
Grundschule
Sobald Sie sicher sind, Ihrem Kind eine innovative Schulkarriere ermöglichen zu wollen, melden Sie Ihr Kind online über unseren digitalen Anmeldeantrag hier (online) unverbindlich für die Jules Verne Grundschule an.
Wir prüfen, ob eine Aufnahme möglich ist und geben Ihnen und Ihrem Kind anschließend die Gelegenheit, den Jules Verne Campus in einem persönlichen Rahmen kennenzulernen.
Einschulkinder
Für Kinder, welche in die Jahrgangsstufe 1 eintreten, erfolgt dieses Kennenlernen bei einem Admission Day. Die Kinder erforschen dabei spielend in einer Gruppe und zusammen mit Pädagogen unser Lernatelier und stellen sich altersgerechten Aufgaben. Der Admission Day findet an einem Nachmittag zwischen November und März vor dem Jahr der Einschulung statt und dauert ca. 3 Stunden. Für Jules Verne Vorschulkinder aus unserem Kindergarten ist eine Teilnahme am Admission Day nicht notwendig. Hier findet die Einschätzung der Schulreife im Rahmen des Alltages im engen Kontakt mit den Eltern statt. Ausführliche Informationen zum internen Admissionprozess erhalten unsere Eltern rechtzeitig im Laufe des Schuljahres.
2. - 4. Jahrgangsstufe
Kinder, welche in eine der Jahrgangsstufen 2 bis 4 eintreten, nehmen an einer Hospitation teil, bei welcher sie einen Tag in einer unserer Lerngruppen verbringen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Admission Day oder einer Hospitation ist der Besuch des Informationsabends im Schuljahr vor dem gewünschten Eintritt und die Überweisung einer einmaligen, nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr von 199 Euro.
Gymnasium
Nach dem Besuch der Informationsabende bitten wir Sie, sich sich online über unseren unverbindlichen Anmeldeantrag hier für das Jules Verne Gymnasium anzumelden.
Jules Verne Kinder
Kinder, die die Jules Verne Grundschule besucht haben, nehmen an einem internen Admissionprozess teil, über welchen unsere Jules Verne Familien rechtzeitig und ausführlich informiert werden und welcher im Kern die persönlichen Stärken des Lernpartners, die Einschätzung seiner Lernbegleiter zur gymnasialen Eignung und die Wünsche der Familie bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt. Voraussetzung für die Teilnahme am internen Admissionprozess des JVC ist die Überweisung einer einmaligen, nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr von 199 Euro.
Kinder anderer Schulen
Bei Kindern, welche andere Grundschulen besucht haben, prüfen wir, ob eine Aufnahme möglich ist und melden uns bei Ihnen zeitnah zurück. Neben der Anzahl der freien Plätze und dem Übertrittszeugnis als Indikator für die gymnasiale Eignung kann auch eine Hospitation zu den Aufnahmekriterien gehören. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Hospitation ist der Besuch des Informationsabends im Schuljahr vor dem gewünschten Eintritt und die Überweisung einer einmaligen, nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr von 199 Euro.
Sie erhalten
Nachricht von uns
Nach spätestens einem Monat bekommen Sie von uns Nachricht, ob ein Platz für Ihr Kind in unserem Lernhaus angeboten werden kann. Ist die Entscheidung positiv, senden wir Ihnen sämtliche notwendigen Vertragsunterlagen für eine verbindliche Schulplatzbuchung zu. Innerhalb von 14 Tagen findet dann ein Vertragsgespräch mit den Eltern am Jules Verne Campus oder online statt, an welchem Sie die unterzeichneten Vertragsunterlagen zur Gegenzeichnung mitbringen bzw. uns zusenden können. Bei diesem Gespräch erhalten Sie neben einem Feedback zu Ihrem Kind sogleich eine Kopie des unterzeichneten Vertrags und beim Eintritt in die JVC Grundschule die Schulbescheinigung zur Vorlage bei der jeweiligen Sprengelschule persönlich ausgehändigt und können noch verbliebene Fragen stellen. Sollten wir innerhalb dieser Frist von 14 Tagen nichts von Ihnen hören, wird der Platz für ein anderes Kind freigegeben. Zur beiderseitigen Planungssicherheit ist der geschlossene Vertrag vor Beginn des Schuljahres nicht kündbar.
Früh eingegangene Aufnahmeanträge werden unter Berücksichtigung pädagogischer und gesetzlicher Kriterien bevorzugt angenommen.
Dr. Kerrie Elston-Güttler
Lernhausleitung I COO
Geben Sie hier bitte das Jahresbruttoeinkommen beider Eltern, ohne Komma oder Trennzeichen (z. B. 56000) ein.
Die Gebühren errechnen sich aus den verpflichtenden Leistungen und zusätzlich angebotenen Dienstleistungen an der Jules Verne Grundschule.
Hinweise
Alle Entgelte beruhen auf einer Mischkalkulation und sind somit in dem gebuchten Zeitraum, für ein Schuljahr also für 12 Monate, in voller Höhe zu bezahlen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kann der Schulgeldbeitrag in Höhe von 30% des entrichteten Entgelts pro Kind, höchstens aber 5.000,00 Euro, als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Gegebenenfalls können 2/3 der Kosten für die Betreuung vor und nach dem Unterricht als Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Einzelheiten hierzu sind direkt mit Ihrem Steuerberater abzuklären. Die Jules Verne Campus gGmbH übernimmt für diese Informationen keine Gewähr.
Monatliches Schulgeld
Das monatliche Schulgeld ist abhängig von den positiven Jahreseinkünften der gesetzlichen Vertreter (Eltern) des Kindes (Schüler/in) bzw. derjenigen Personen, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder häuslicher Gemeinschaft mit der Person leben, die das alleinige Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat, und kann mittels des obenstehenden Schulgeldrechners ermittelt werden. Zugrunde gelegt wird das positive Einkommen aller Einkunftsarten abzüglich der Werbungskosten, aber vor Abzug der Sonderausgaben und Steuer (i.d.R. Gesamtbetrag der Einkünfte). Rein negative Einkünfte einer Einkommensart werden mit "0" angesetzt und nicht vom positiven Einkommen abgezogen.
Tagesbetreuung im Kindergarten
Öffnungszeiten 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr; in den Schulferien 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr: nach Buchungskategorie zwischen 630,00 Euro und 995,00 Euro pro Monat, je zzgl. eines jährlichen Entwicklungsbeitrages von 189,00 Euro.
Geschwisterrabatt
Wir gewähren einen Rabatt von 5% auf die Schul- und Kindergartengebühren für jedes Geschwisterkind am Jules Verne Campus.
Aufnahmebeitrag
Für die Aufnahme eines Kindes am Jules Verne Kindergarten, an der Jules Verne Grundschule und/oder am Jules Verne Gymnasium wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag pro Bildungseinrichtung erhoben. Im Kindergarten beträgt dieser 630,00 EUR. In der Grundschule und im Gymnasium fällt bei positiven Jahreseinkünften unter 50.000 Euro der einfache, bei positiven Jahreseinkünften über 50.000 Euro der zweieinhalbfache Satz des monatlichen Schulgeldes als Aufnahmebeitrag an.
Verpflegung
Täglich frisch vor Ort zubereitete, vollwertige Biokost zum Mittagessen, inklusive vor- und nachmittäglichem Pausensnack mit Obst und Gemüse: 170,00 Euro pro Monat.
Hort
Pädagogische Betreuung nach Unterrichtsende bis 17:30 Uhr an 5 Tagen in der Woche: 229,00 Euro pro Monat in der Grundschule und 203,00 Euro im Gymnasium, je zzgl. eines jährlichen Entwicklungsbeitrages von 249,00 Euro. Inbegriffen ist die Betreuung in den Ferien von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, jedoch nicht in den letzten beiden Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten und dem Feiertag "Heilige Drei Könige".
Der Hort kann für Kinder der Jules Verne Grundschule und des Jules Verne Gymnasiums im Rahmen des jeweiligen Anmeldeverfahrens bzw. auch im Laufe des Jahres per Email an entdecken@jules-verne-campus.de gebucht werden. Dies erfolgt ergänzend zu dem jeweiligen Schulvertrag wie bei den weiteren Zusatzleistungen (z.B. Mittagessen, Shuttlebus) im Rahmen unseres Servicevertrages.
Shuttlebus
Schulbus-Service während der Schul- und Ferienclubzeit von ausgewiesenen Sammelpunkten zum Jules Verne Campus und zurück: nach Entfernung zwischen 308,80 Euro und 410,80 Euro pro Monat.
créAktiva "plus"
Vermittlung individueller musikalischer Talentförderung vor Ort am Jules Verne Campus im Rahmen des regulären Nachmittagsclubs, bspw. Einzelunterricht in Klavier: nach Aufwand.
FAQ
Ist eine Aufnahme eines Kindes während des Schuljahres möglich?
Sollten freie Plätze in der jeweiligen Jahrgangsstufe vorhanden sein, steht einem unterjährigen Wechsel grundsätzlich nichts entgegen.
Können Eltern jederzeit auf den Campus?
Unsere Lernhauszugänge sind aus Sicherheitsgründen mit einem speziellen Zugangssystem versehen. Das Betreten des Campus ist nur während der Bring- und Abholzeiten möglich. Um das geschützte Arbeits- und Lernumfeld für Kinder und Lernbegleiter zu wahren und nicht durch unangekündigte Besuche oder privaten Unterhaltungen von Eltern zu stören, ist der Zugang zum Campus für Eltern mit Ausnahmen von Festen und anderen besonderen Anlässen auf den Außenbereich bzw. bei organisatorischen Anliegen auf den Empfangsbereich beschränkt. Bei Kompass- und Lernentwicklungsgesprächen werden Eltern von den Lernbegleitern im Empfangsbereich abgeholt.
Was ist das Schulgeld?
Das Schulgeld beinhaltet Kosten für Unterricht und Arbeitsmaterialien, die individuelle Beratung und Betreuung, Coaching und Transport zu lehrplanrelevanten Unterrichtsstätten (Sporteinrichtungen, Schwimmbad etc.), nicht dagegen für Bücher und digitale Medien sowie Klassenausflüge. Diese werden gesondert berechnet.
Die Feststellung des jeweils zu entrichtenden monatlichen Schulgeldes erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten und ist einkommensabhängig (Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten, aber vor Abzug der Sonderausgaben und Steuer). Zur korrekten Ermittlung des Schulgeldes ist die jährliche Abgabe der Einkommensteuerbescheide des vorletzten Steuerjahres im Bezug zum Schuljahresbeginn der gesetzlichen Vertreter (Eltern) des Kindes (Schüler/in) bzw. derjenigen Personen, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder häuslichen Gemeinschaft mit der Person leben, die das alleinige Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsabstimmungsrecht innehalten, zwingend notwendig. Die Höhe des monatlichen Schulgeldes kann im digitalen Schulgeldrechner für das jeweilige Schuljahr selbst ermittelt werden. Der Schulgeldrechner kann schulartenspezifisch über https://www.jules-verne-campus.de/grundschule/ oder https://www.jules-verne-campus.de/gymnasium/ abgerufen werden.
Was ist ein Aufnahmebeitrag?
Wir berechnen einen nicht erstattungsfähigen Einmalbeitrag für das Aufnahmeverfahren. Der Aufnahmebeitrag deckt die administrativen Kosten für die Aufnahme des Kindes oder für die Wiederaufnahme nach einer mind. 1-jährigen Abwesenheit vom Jules Verne Campus. Die Höhe des Aufnahmebeitrages ist wiederum abhängig von der Summe der positiven Einkünfte und kann der einfache oder zweieinhalbfache Satz des individuellen monatlichen Schulgeldes sein. Da die einzelnen Bildungseinrichtungen Kindergarten, Grundschule und Gymnasium eigenständige organisatorische Institutionen sind, welche unterschiedlichen Aufsichtsbehörden und Meldepflichten unterliegen, und nicht zuletzt durch die intensive übergreifende Zusammenarbeit beim Übertritt am Campus, entsteht bei einem Wechsel innerhalb des Campus, z.B. vom JVC Kindergarten in die JVC Grundschule, ebenfalls ein erheblicher administrativer Aufwand, welcher durch die (erneute) Aufnahmegebühr gedeckt wird.
Wie erfolgt die Rechnungstellung am Campus?
Vor dem ersten Zahlungsziel wird vom Jules Verne Campus eine jährliche Kostenaufstellung aller regelmäßigen Schulleistungen für das betreffende Schuljahr übermittelt. Grundlage dieser ist der Schul- bzw. Betreuungsvertrag im Kindergarten, eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Für zusätzliche kostenpflichtige Angebote, an denen Lernpartner teilnehmen, wird vierteljährlich eine separate Kostenaufstellung via Email zugesendet. Der Betrag der ersten Rechnung setzt sich zusammen aus dem Schulgeld, dem Aufnahmebeitrag und dem Schulentwicklungsbeitrag wie sie im Vertrag festgehalten sind, wobei das Schulgeld abhängig von den positiven Jahreseinkünften mit Hilfe des Schulgeldrechners ermittelt wird. Hinzu kommen noch die jeweiligen Entgelte für die laut Servicevertrag gebuchten Zusatzleistungen mit den im Vertrag genannten Beträgen. Diese werden in einer separaten Rechnung zugestellt. Eine gesonderte Aufstellung erfolgt vorher nicht.
Was beinhaltet der Servicevertrag?
Über den Servicevertrag können zusätzlich unsere Angebote rund um den Lernhausbetrieb gebucht werden. Dies sind die Nachmittagsbetreuung im Hort, die Verpflegung und der Bustransport.
Was tun, wenn der notwendige Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt?
Der notwendige Einkommensnachweis zur Ermittlung des Schulentgelts bezieht sich immer auf den Zeitraum, der zwei Jahre zeitversetzt zum Aufnahmejahr liegt. Für das Schuljahr 2023/24 ist somit der Einkommensnachweis für das Jahr 2021 beizubringen. Grundsätzlich sind zur korrekten Ermittlung des Schulgeldes des nächsten Schuljahres bis spätestens 30. April eines jeden Jahres entweder die Einkommensteuerbescheide des vorletzten Steuerjahres im Bezug zum Schuljahresbeginn oder wenn noch nicht vorhanden, das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt zur vorläufigen Ermittlung des Schulgeldes“ beizubringen. Eine Nichtvorlage bis zum 30.04 eines Schuljahres führt automatisch zur Einteilung in die höchste Einkommensstufe. Spätestens bis zum 15.02. des betreffenden Schuljahres ist ein Einkommensnachweis in Form des Einkommensteuerbescheids zu erbringen. Wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, sind andere geeignete Dokumente, aus denen sich die Einkünfte ergeben, vorzulegen.
Müssen alle Verträge im Original vorliegen?
Sie können gerne vorab per E-Mail eine Kopie zusenden, dieser Zeitpunkt wird als Antragseingangszeitpunkt festgehalten. Grundsätzlich müssen die Verträge dann aber im Original vorliegen.
créAktiva - Was ist das?
In unserer Wortschöpfung „créAktiva“ stecken Kreativität und Aktivität als wertvolle Bausteine eines lustvollen und wirksamen Lernens und sich weiter Entwickelns. „CréAktiv“ sein gehört zu den Unterrichtsprinzipien am Jules Verne Campus, die sich durch alle Lern- und Tätigkeitsfelder ziehen, also fächerübergreifend wirksam sind. Werden (bleiben) Kinder kreativ in ihrer Herangehensweise an Probleme, Aufgabenstellungen und Herausforderungen und können sie diese aktiv bewältigen, werden sie enorm in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt. „CréAktivas“ können besondere Aufgaben und Problemstellungen sein, die sich Kinder z.B. beim Forschen zum Ziel setzen, aber auch besondere Herausforderungen in musischen Bereichen wie Theater, Tanz, Instrumentenspiel oder Sport. Große Projekte im Jahresablauf bringen „créAktivas“ hervor, die mit der Präsentation oder Inszenierung das Ergebnis von viel Übung, Anstrengung und Zusammenarbeit der Kindergemeinschaft sichtbar machen. Bei all diesen Prozessen entdecken Kinder oft erstmals ihr besonderes Talent für einen Teilbereich. Hier setzen wir an und fördern gezielt.
Gibt es Schulnoten am Jules Verne Campus?
Von der ersten Jahrgangsstufe an wird jeweils zum Halbjahr in einem ausführlichen Bericht der Leistungsstand Ihres Kindes wiedergeben. Ab dem Jahreszeugnis der zweiten Jahrgangsstufe werden die Berichte mit Schulnoten ergänzt.
Wie erfahre ich als Elternteil etwas über den Leistungsstand meines Kindes?
Damit Eltern einen Überblick über die aktuellen Fortschritte und Lernthemen ihres Kindes haben – an öffentlichen Schulen findet dies vor allem über die Hausaufgaben statt - ist das Anliegen des Jules Verne Campus deshalb, so transparent wie möglich aufzuzeigen, was der Lernpartner im Lernhaus leistet bzw. womit er sich längere Zeit beschäftigt. Folgende Instrumente werden hierzu genutzt:
Gibt es Unterstützung bei der Diagnostik eventueller Lernschwächen?
Am Jules Verne Campus kann auf Initiative der Lernbegleiter in Absprache mit den Leitungen der Grundschule bzw. des Gymnasiums und den Eltern eine Diagnostik von möglichen Lernschwächen eines Lernpartners erfolgen. Diese unterstützende Maßnahme ersetzt keine eventuell notwendige Therapie außerhalb des Lernhauses, diese liegt anschließend im Verantwortungsbereich der Eltern.
Welche Regeln gibt es am Jules Verne Campus?
In einer Schule treffen die Erziehungsstile sehr unterschiedlicher Elternhäuser aufeinander. Notwendig für ein Funktionieren einer Klassen- und Schulhausgemeinschaft sind Anstand, gegenseitige Toleranz und respektvolles Verhalten. Werte und Normen sind Gegenstand der täglichen Arbeit am Jules Verne Campus und werden auch von den Lernbegleitern vorgelebt. Unabdingbar ist hierbei aber die uneingeschränkte Unterstützung der Eltern. Nicht akzeptiert werden Verhaltensweisen, die in irgendeiner Weise das seelische und körperliche Wohl anderer Kinder beschädigen.
Dürfen eigene Spielsachen in das Lernhaus mitgebracht werden?
Das Mitbringen von Spielsachen von zuhause sollte unterbleiben. Die Spiel- und Freizeitmöglichkeiten am Jules Verne Campus sind großzügig gestaltet. Bei einem etwaigen Verlust von eigenen Spielsachen kann kein Ersatz geleistet werden.
Welche pädagogische Qualifikation haben die Lernbegleiter (Lehrer)?
Der Jules Verne Campus unterliegt als staatlich genehmigte private Grundschule der Aufsicht durch die Regierung von Oberbayern. Unser Gymnasium unterliegt entsprechend der Aufsicht durch das bayerische Kultusministerium. Das bedeutet, dass jede Lehrperson einzeln von Regierung bzw. Kultusministerium geprüft und zugelassen wird. Neben einem jeweiligen Nachweis der individuellen pädagogischen Qualifikation wird beispielsweise auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingereicht.
In den Lerngruppen am Jules Verne Campus ist durch die staatliche Aufsicht sichergestellt, dass stets zumindest einer der Lernbegleiter, typischerweise der deutschsprachige, ein staatlich anerkannter bayerischer Grundschul-/Gymnasiallehrer ist oder eine Qualifikation nachweist, mit welcher er in Bayern auch an einer öffentlichen Schule unterrichten dürfte. Dies gilt auch für den zweiten Lernbegleiter. Ist dies nicht der Fall, so weist er zumindest eine vergleichbare pädagogische, oft internationale Qualifikation auf, beispielsweise einen “Master of Arts in Education” oder “Certificate of Education (IBO-PYP)".
Wie erfolgt die Qualitätskontrolle am Jules Verne Campus?
Selbstreflexion ist ein wichtiger Anspruch unseres Lernhauses. Dazu gehören neben dem Erhalt der kindlichen Neugier, des täglichen lustvollen Lernens und dem Wohlfühlgefühl der Kinder auch messbare Komponenten in Form von Leistungsnachweisen, diese im Vergleich zu anderen Schulen. Neben unserer eigenen Entwicklungsabteilung rund um das Thema Pädagogik, der SBW Idea AG, unterstützte uns hierbei in enger Zusammenarbeit der Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und –didaktik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Frau Dr. Berner und ihr Team evaluierten in regelmäßigen Abständen den Leistungsstand der Jules Verne Kinder für interne Zwecke. Zudem werden turnusmäßig umfangreiche Elternbefragungen durchgeführt, die ausgewertet und für Weiterentwicklungen genutzt werden.